Die gesetzliche Unfallversicherung hat den Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Die „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“, wie sie seit ihrer Neuorganisation im Jahr 2007 heißt, wird durch den ebenfalls neu gegründeten Spitzenverband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) – vormals „Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften“ und „Bundesverband der Unfallkassen“, repräsentiert. Ihm gehören die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand an. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 20 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom und die Unfallkasse des Bundes. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden).
Die Berufsgenossenschaften leisten Unterstützung bei Arbeitsunfällen, bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause (Wegeunfälle) sowie bei Berufskrankheiten. Doch sie zahlen nur, wenn im beruflichen Bereich ein Unfall passiert. Finanziert werden sie durch eine branchenbezogen Unfallumlage der Arbeitgeber, die nach Gefahrklassen für die Arbeiten in den Betrieben bemessen werden. Für die Arbeitnehmer ist sie also kostenlos. Risiken, die man in der Freizeit eingeht, decken sie nicht ab. Doch die Gefahr, durch einen schweren Unfall teilweise oder ganz invalide zu werden, besteht gerade häufig in der Freizeit (Sport, Verkehrsunfall). Für solche Bereiche bietet sich daher eine private Unfallversicherung an.
Schüler sind auf dem (direkten) Weg zur und von der Schule durch die Unfallversicherung der öffentlichen Hand beitragsfrei abgesichert. Finanziert wird dieser Zweig der Unfallversicherung aus Steuermitteln.




