Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 als fünfter Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Sie leistet Unterstützung in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit und davon, ob die Pflege zu Hause, ambulant oder im Heim durchgeführt werden muss. Für nicht erwerbsmäßige Pflegekräfte wird dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Außerdem zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für solche Pflegekräfte. Ziel ist es damit, der häuslichen Pflege einen Vorrang gegenüber der Heimpflege einzuräumen. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch auch pflegeversichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Die Altersstruktur unserer Gesellschaft verändert sich ständig weiter. Es gibt immer mehr Hochbetagte und damit auch immer mehr Pflegebedürftige. Heute sind rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Bis 2030 wird diese Zahl nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums auf weit über 3 Millionen ansteigen.
1,4 Millionen Menschen sind an Demenz erkrankt. Auch ihre Zahl wird deutlich zunehmen. Gleichzeitig wird die Zahl der Erwerbsfähigen sinken und damit auch das Potenzial zur Gewinnung der notwendigen Pflegekräfte. Insbesondere für die Demenzerkrankten bedurfte es einer verbesserten Pflege. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 23. Oktober 2012 hat der Gesetzgeber nun auch für die Demenzkranken eine Vielzahl von Verbesserungen eingeführt. So unter anderem:
- Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert.
- Ab 2013 gibt es in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke. So erhalten sie erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
- Künftig wird es möglich sein, auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden.
- Die Situation der pflegenden Angehörigen wird stabilisiert und gestärkt.
- Die Pflegekasse zahlt jetzt Rentenbeiträge jetzt auch für solche Pflegekräfte, die zwar die für einen Pflegebedürftigen hierzu erforderlichen wöchentlichen 14 Stunden Pflegeaufwand nicht erreichen, aber durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen insgesamt mindestens 14 Stunden Pflegeaufwand haben.
Zur Finanzierung all dieser Maßnahmen wurde der Pflegeversicherungsbeitrag zum 1. Januar 2013 von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent. angehoben. Für Kinderlose über dem 23. Lebensjahr beträgt er 2,3 Prozent (Stand 2013).









