Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten, die für die Versicherungsunternehmen und deren Kunden aus einem Versicherungsvertrag entstehen. Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes sind das Rücktrittsrecht und das Widerspruchsrecht des Kunden entfallen. An ihre Stelle ist ein einheitliches Widerrufsrecht getreten. Danach kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Bei einer Lebensversicherung gilt entsprechend Paragraf 152 des Versicherungsvertragsgesetzes sogar eine Widerrufsfrist von 30 Tagen. Der Widerruf muss schriftlich in Textform beim Versicherer eingehen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Wurde der Kunde bei Vertragsabschluss nicht richtig belehrt, dann ist das Widerrufsrecht zeitlich unbegrenzt und besteht sogar bis zum Ende des Versicherungsvertrages.
Lexikon
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Zusätzliche Informationen
Bestellen
Thema
Thema Sozialversicherung: Es geht um die Ursprünge und Entwicklung bis heute und um das, was morgen auf uns zukommen wird.
Wissensquiz
Zwölf Fragen zur sozialen Sicherung Wissensquiz
Thema
Thema Altersvorsorge: Es geht um die einzelnen Formen und Modelle – und welche Leistungen sie bieten.
Zeitgenerator
Zeitgenerator: Auf den Spuren der sozialen und privaten Absicherung
Typtest
Typtest: Welcher Risikotyp bist du?



