Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Safety 1st - Das Schulportal für Soziale Sicherung und private Vorsorge

Lexikon

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten, die für die Versicherungsunternehmen und deren Kunden aus einem Versicherungsvertrag entstehen. Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes sind das Rücktrittsrecht und das Widerspruchsrecht des Kunden entfallen. An ihre Stelle ist ein einheitliches Widerrufsrecht getreten. Danach kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Bei einer Lebensversicherung gilt entsprechend Paragraf 152 des Versicherungsvertragsgesetzes sogar eine Widerrufsfrist von 30 Tagen. Der Widerruf muss schriftlich in Textform beim Versicherer eingehen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Wurde der Kunde bei Vertragsabschluss nicht richtig belehrt, dann ist das Widerrufsrecht zeitlich unbegrenzt und besteht sogar bis zum Ende des Versicherungsvertrages.

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