Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können die Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit beantragen. Sie haben dann die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Pflichtversicherten, können also auch nicht aus der Rentenversicherung nach Belieben ausscheiden, solange sie ihre selbstständige Tätigkeit ausüben.
Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist die private Basis-Rente interessant. Sie verfügt über spezielle Produktkriterien, die sich an jene der gesetzlichen Rente anlehnen. Die Basis-Rente wird steuerlich besonders begünstigt und garantiert feste Verzinsung sowie eine lebenslange Rente.




