Geldleistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung. Über den Bundeszuschuss wird ein Teil (derzeit etwa ein Viertel) der gesetzlichen Rentenversicherung durch Steuern finanziert. Neben dem allgemeinen Bundeszuschuss fließen zusätzliche Bundeszuschüsse (seit 1998 aus einem Prozentpunkt der Mehrwertsteuer, seit 1999 zusätzlich aus Mitteln der Ökosteuer) in die Kassen der Rentenversicherer. Allein mit den Beiträgen der Versicherten konnten die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (ohne größere Beitragserhöhungen) nicht mehr finanziert werden – mit dem Bundeszuschuss sollen die zahlreichen (nicht beitragsgedeckten) versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung finanziert werden. Im Jahr 2010 betrug der Bundeszuschuss insgesamt rund 59 Milliarden Euro.
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Bundeszuschuss
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