Viele Studenten arbeiten nebenher, um das Budget der Eltern zu entlasten. Es gilt, eine Fülle von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. So stimmt die weit verbreitete Meinung, Studenten müssten keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen, nicht in allen Fällen. Wer nicht über 400 Euro im Monat dazuverdient, ist in der Tat sozialversicherungsfrei. Wer aber zwischen 400 und 800 Euro erwirtschaftet, kann einen ermäßigten Arbeitnehmeranteil an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Kranken-, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung entfallen jedoch für Studenten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man wirklich hauptberuflich Student ist, also innerhalb eines Jahres nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, die Arbeit an nicht mehr als 26 Wochen ausgeführt wird und die Arbeitszeit nicht in die Zeit der Vorlesungen fällt. Studenten sollten sich daher vor Aufnahme einer Beschäftigung neben dem Studium bei der Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger informieren, welche Abgaben für sie anfallen könnten.
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