Die gesetzliche Rentenversicherung führt die Versicherungskonten für über 52 Millionen Versicherte. Davon sind rund 35 Millionen aktiv Versicherte. Darüber hinaus zahlt sie Renten an über 20 Millionen Rentner.
Die Leistungen der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung, also ohne die anders finanzierte Knappschaftsversicherung, im Rentenbestand 2011 sind:
- Renten bei Erwerbsminderung, im Alter und nach dem Tod des Beitragszahlers an dessen Hinterbliebene : 225 Milliarden Euro,
- Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR): 16 Milliarden Euro,
- Ausgaben für medizinische und berufsfördernde Reha-Maßnahmen: 5,5 Milliarden Euro.
Im Unterschied zu einer privaten Individualversicherung werden bei der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge nach der Einkommenshöhe und nicht nach einem individuell versicherten Risiko ermittelt (Solidarprinzip). Außerdem beinhaltet sie Elemente des sozialen Ausgleichs. So werden zahlreiche Zeiten bei der Rente berücksichtigt, für die der Versicherte selbst keine Beiträge geleistet hat. Typische Beispiele dafür sind unter anderem:
- Kindererziehungszeiten,
- Zeiten der Arbeitslosigkeit,
- Beschäftigungszeiten in der DDR oder in den früheren Vertreibungsgebieten,
- Mutterschaftszeiten.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder, der Lohn oder Gehalt bekommt, muss derzeit 18,9 Prozent seines Verdienstes in die Rentenversicherung einzahlen bis zu einer bestimmten Obergrenze – der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Die Hälfte der Beiträge trägt aber der Arbeitgeber. (Stand: 2013)
Finanzierung im Umlageverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Gegensatz zur Privatversicherung nicht durch das Ansammeln von Kapital für spätere Auszahlungen an die Versicherten finanziert, sondern im so genannten Umlageverfahren. Allerdings reichen die Beiträge allein nicht zur Finanzierung aus, weil der Rentenversicherung im Laufe der Zeit zahlreiche nicht beitragsgedeckte Lasten aufgebürdet wurden. So zum Beispiel die Eingliederung der Spätaussiedler oder der Rentner der DDR in das Rentensystem ohne entsprechende Beiträge hierzu. Daher wird ein Teil der Renten mit einem steuerfinanzierten Bundeszuschuss finanziert.









