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Lexikon

Äquivalenzprinzip

Private Individualversicherungen beruhen hauptsächlich auf dem Äquivalenzprinzip (äquivalent = gleichwertig). Danach besteht eine Abhängigkeit zwischen Leistung und Preis. Wer eine höhere Leistung haben möchte, zum Beispiel in der Krankenversicherung, muss dafür mehr zahlen. Dennoch ist auch eine Privatversicherung eine Solidargemeinschaft, in der die Masse der Beitragszahler für die Risiken des Einzelnen einsteht. Denn nicht jeder Versicherte verursacht beispielsweise die gleichen Kosten für die private Kranken- oder Pflegeversicherung.

Die gesetzliche Sozialversicherung beruht dagegen in erster Linie auf dem Gedanken der Solidarität. Die Versicherten zahlen Beiträge nach ihrem Einkommen, nicht aber nach dem abgesicherten Risiko. Wer viel verdient, zahlt auch viel in die Sozialkassen ein, ohne dafür immer ein Mehr an Leistung zu erhalten als ein geringer Verdienender (zum Beispiel ärztliche Behandlung oder Reha-Maßnahmen). Aber bei den Geldleistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (zum Beispiel Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld) gilt auch das Äquivalenzprinzip. Je höher die Beitragsleistung des Einzelnen, desto höher seine Geldleistungsansprüche.

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