Sozialbeiträge - Safety 1st - Das Schulportal für Soziale Sicherung und private Vorsorge

Lexikon

Sozialbeiträge

Unter den Sozialbeiträgen versteht man die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur gesetzlichen Sozialversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen dabei jeweils die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Krankenversicherung kommt für die Arbeitnehmer ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent des Bruttoverdienstes hinzu, in der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose über 23 Jahre einen Aufschlag von 0,25 Prozent ihres Verdienstes. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.

twitter

Diese Seite als Lesezeichen speichern

Zusätzliche Informationen

Wissenswertes

Themen: Sozialversicherung
Schüler: Themenspecials
Lehrer: Cartoons

Wissensquiz

zum Wissensquiz Zwölf Fragen zur sozialen Sicherung Wissensquiz

Zeitgenerator

Zeitgenerator

Zeitgenerator: Auf den Spuren der sozialen und privaten Absicherung

Typtest


Typtest: Welcher Risikotyp bist du?

Comenius EduMedia 2011