Nachdem die gesetzliche Rente unter Druck geraten ist, wird neben der privaten Vorsorge auch die Betriebsrente immer wichtiger. Sie kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Seit Beginn des Jahres 2002 können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass im Wege der Entgeltumwandlung ein Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird – entweder in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder in eine Direktversicherung. Das hat den Vorteil, dass diese umgewandelten Entgeltteile bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (das sind 2012 monatlich 224 Euro im Westen, 192 Euro im Osten) nicht der Sozialversicherungspflicht und auch nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen. Die in eine solche Vorsorge umgewandelten Entgeltteile werden aber nicht bei der späteren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Darüber hinaus können noch weitere 1.800 Euro jährlich lohnsteuerfrei in eine solche Altersvorsorge umgewandelt werden. Allerdings können hier keine weiteren Sozialbeiträge gespart werden.
Staatliche Förderung
Der Staat fördert drei der folgenden fünf Wege betrieblicher Altersversorgung: Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Nicht gefördert wird die Absicherung über eine Direktzusage des Betriebes und über Unterstützungskassen.
Formen der betrieblichen Altersversorgung
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt diese besondere Form der Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Im häufigsten Fall trägt der Arbeitnehmer durch Gehaltsverzicht (Entgeltumwandlung) einen Teil oder auch die gesamten Beiträge.
- Pensionskasse: In der Pensionskasse sind die Arbeitnehmer selbst Mitglieder und können deshalb auch zur Beitragszahlung mit herangezogen werden. Diese Beiträge richten sich meist nach dem Einkommen des einzelnen Mitglieds. Sie werden vom Arbeitgeber monatlich einbehalten und an die Pensionskasse abgeführt.
- Pensionsfonds: Pensionsfonds wurden mit der Rentenreform 2001 eingeführt. Sie bieten höhere Renditechancen (das heißt höhere Erträge/Zinsen), gleichzeitig ist jedoch auch das Risiko eines Verlustes höher. Der Staat in Gestalt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Pensionsfonds, um die Sicherheit des angelegten Kapitals zu gewährleisten.
- Direktzusage (auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen später eine betriebliche Rente zu zahlen, und legt Geld für ihn an. Die Versorgungsleistungen werden aus betrieblichen Mitteln finanziert.
- Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist mit einem Sondervermögen ausgestattet, das durch Zuwendungen des Trägerunternehmens oder durch eigene Vermögenserträge aufgebaut und erhalten wird. Die Unterstützungskasse zahlt die Versorgungsleistungen. Der Arbeitgeber haftet für diese Leistungen und trägt das Versorgungsrisiko. Früher war dies die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Wenn ein Arbeitgeber seine Versorgungszusage wegen Insolvenz nicht einlösen kann, dann sorgt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) dafür, dass die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Renten gesichert sind.




