Krank zu sein, wird immer teurer. Dies trifft gleichermaßen die gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung wurde daher in den letzten Jahren mehrfach reformiert, zuletzt mit der Einführung des umstrittenen Gesundheitsfonds im Jahr 2009.
Nicht jeder hat aber die Möglichkeit, sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu verabschieden und in eine private Versicherung zu wechseln. Nur wer in einem Kalenderjahr die so genannte Jahresentgeltgrenze (2012: jährlich brutto 50.850,00 Euro, monatlich 4.237,50 Euro) überschritten hat, scheidet aus der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung aus, wenn er auch im Folgejahr über der Jahresentgeltgrenze liegen wird. Er kann sich dann entweder freiwillig weiter versichern oder in eine private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich aber zusätzlich in der privaten Krankenversicherung für Leistungen versichern, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt sind (zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus, volle Erstattung von Kosten für Brillen, volle Abdeckung von Zahnbehandlungskosten).




