Die private Haftpflichtversicherung ist mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung im üblichen Sinn. Sie ist eine Versicherung gegen Schäden, für die man als Schädiger haftet. Denn sie schützt vor zahlreichen Schadensersatzansprüchen, die andere erheben können. Wenn man zum Beispiel einen Unfall mit dem Fahrrad verursacht, bei dem ein Fußgänger schwer verletzt wird, können die finanziellen Folgen so groß sein, dass man bis ans Lebensende dafür zahlen müsste. Solche und viele andere Risiken, für die man ansonsten mit seinem gesamten (auch zukünftigen) Vermögen haften würde, sichert die private Haftpflichtversicherung ab. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind dabei noch über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert, darüber hinaus auch noch, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Im Schadensfall wird der Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen freigestellt, die gegen ihn aufgrund eines verursachten Personen- oder Sachschadens erhoben werden. Die Versicherung zahlt im Schadensfall bis zur vereinbarten Schadenssumme. Nicht versichert sind
- Schäden, die vorsätzlich entstanden sind,
- selbst erlittene Nachteile oder
- Schäden bei Familienangehörigen.
Schäden durch Trunkenheit oder Absicht sind ebenfalls nicht gedeckt. Für besondere Risiken sind spezielle Haftpflichtversicherungen nötig. Zum Beispiel für Tierhalter oder Hausbesitzer.









