Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung aus persönlichen Gründen keine Rentenbeiträge zahlen konnten (zum Beispiel für frühere Zeiten der Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium). Sie werden zum Teil für die Rente ähnlich wie Beitragszeiten bewertet (zum Beispiel Zeiten des Mutterschutzes), zum Teil schließen sie aber nur Versicherungslücken (zum Beispiel Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nach dem 30. Juni 1978 oder Zeiten der Krankheit nach dem 31. Dezember 1983, für die keine Rentenbeiträge gezahlt wurden). Dennoch tragen sie zur Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für einen Rentenanspruch bei oder beeinflussen die Bewertung anderer beitragsfreier Zeiten günstig.
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt für die Arbeitslosen Rentenbeiträge, sofern eine Leistung bezogen wird (zum Beispiel Arbeitslosengeld), aber nicht mehr für das Arbeitslosengeld II. Ebenso werden Rentenbeiträge für Zeiten der Krankheit gezahlt, wenn eine Leistung der Krankenversicherung (zum Beispiel Krankengeld) gezahlt wird. Allerdings teilen sich hier die Krankenkasse und der Erkrankte die Beiträge. Diese Zeiten werden wie normale Beitragszeiten eines Beschäftigten bewertet.




