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Lexikon

Altersvermögensgesetz

Das Altersvermögensgesetz wurde am 11. Mai 2001 verabschiedet und bildete die Grundlage der Rentenreform 2001. Diese Reform sah eine langfristige Kürzung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 vor, weil im Laufe der nächsten Jahrzehnte immer mehr Rentner von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen. Um die dadurch entstehenden immer größer werdenden Versorgungslücken im Alter zu schließen, wurde die staatliche Förderung einer zusätzlichen betrieblichen und privaten Altersvorsorge eingeführt. Kernstück ist die so genannte Riester-Rente, die seit 2002 durch Zulagen und zum Teil auch durch Steuerbegünstigungen gefördert wird.

In Zukunft werden immer mehr Versicherte durch die Veränderungen in der Arbeitswelt mit längeren Zeiten der Arbeitslosigkeit oder von Teilzeitarbeit und Selbstständigkeit im Alter nicht mehr Renten in einer Höhe erwarten können, die ihnen das gewohnte Einkommen und die gewohnte Lebensqualität garantieren. Insbesondere Arbeitnehmer mit Verdiensten über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2012: 5.600 Euro monatlich, im Osten: 4.800 Euro) müssen mit größeren Versorgungslücken rechnen, weil ihnen Beiträge nur bis zu diesen Grenzen abgezogen werden und demgemäß auch nicht ihr volles Einkommen bei der Rente berücksichtigt werden kann. Die betriebliche und private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente wird somit immer wichtiger. Die staatliche Förderung soll hierbei auch Menschen mit geringeren Einkünften helfen, eine ausreichende Alterssicherung zu betreiben.

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