Die rund 2.000 Beschäftigten der BaFin arbeiten in Bonn und Frankfurt am Main. Sie beaufsichtigen rund 2.000 Banken, 710 Finanzdienstleistungsinstitute, etwa 620 Versicherungsunternehmen und 28 Pensionsfonds, sowie etwa 6.000 inländische Fonds und 73 Kapitalanlagegesellschaften.
Ordentliche Geschäfte
Das Gesetz erlaubt der BaFin zu kontrollieren, ob ein Versicherungsunternehmen
- seinen Geschäftsbetrieb ordentlich führt, das heißt ob es für die zu erwartenden Versicherungsleistungen angemessene Prämien erhebt und ausreichende Rückstellungen bildet,
- künftige Verpflichtungen jederzeit erfüllen kann,
- über genügend freie Finanzmittel verfügt, um auch unerwartete Verluste zu decken,
- sich gegen unerwartete Verluste rückversichert,
- ordentlich über seine Tätigkeit Rechenschaft ablegt, das heißt Bilanzen und Erfolgsrechnungen nach einheitlichen Grundsätzen aufstellt und die finanzielle Lage richtig darstellt.
Ordentlicher Umgang mit den Kunden
Die BaFin stellt sicher, dass
- der Verbraucher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ausführlich über Gegenstand und Bedingungen des Vertrages unterrichtet wird, um ihm eine Beurteilung des angebotenen Produktes zu ermöglichen; dazu sind die Versicherungsunternehmen durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verpflichtet,
- die Versicherungsbedingungen, die das Produkt selbst sowie die Rechte und Pflichten vor allem von Privatkunden beschreiben, in Ordnung sind.
Offenes Ohr für Beschwerden
Die BaFin, Sektor Versicherungsaufsicht, hat eine Beschwerdestelle für Beschwerden von Bürgern über Versicherungsunternehmen. Jedes Jahr bearbeitet das Amt rund 20.000 Beschwerden. Das ist – bezogen auf einen Bestand an Versicherungspolicen von mehr als 420 Millionen Euro im Jahr – ein Anteil von nicht einmal 0,005 Prozent. Die BaFin im Internet: www.bafin.de.




