Auszubildende und Studenten, deren Eltern nicht genug verdienen, um ihnen unter die Arme greifen zu können, erhalten auf Antrag nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Ausbildungsförderung, grundsätzlich je zur Hälfte in Form von Zuschüssen und als zinslose Darlehen. Die Förderung beginnt frühestens mit dem Antragsmonat. Die Darlehen müssen später zurückgezahlt werden – allerdings erst dann, wenn auch Geld verdient wird. Schüler und Schülerinnen erhalten die Förderung als Vollzuschuss des Staates, müssen also später nichts zurückzahlen.
Daneben begründet das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – so genanntes Meister-BAföG – einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, das heißt von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das Meister-BAföG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.




