Seit der Rentenreform 2001 gibt es für die nach dem 1. Januar 1961 Geborenen die bisherige Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Neu geschaffen wurde eine Erwerbsminderungsrente mit insgesamt reduzierten Leistungen. In voller Höhe (das sind lediglich rund 35 Prozent des letzten Bruttoeinkommens) erhält diese aber nur, wer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Neu ist auch, dass die Betroffenen jetzt eine nahezu unbegrenzte Verweisung auf andere Berufe hinnehmen müssen, ohne Rücksicht auf ihren bisherigen beruflichen Status.
Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält derjenige, der noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann – das sind jedoch lediglich rund 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben (Ausnahmen unter anderem bei Arbeitsunfällen). Damit ist klar: Die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit sind gravierend. Privater Schutz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher ein Muss, wenn man nicht von Sozialhilfe abhängig werden will.
Man kann sich über einen eigenen Vertrag mit einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung absichern oder eine entsprechende Zusatzversicherung zu einer privaten Renten-, Risiko- oder Kapitallebensversicherung abschließen. Im Schadensfall führt die private Berufsunfähigkeitsversicherung die bestehende Versicherung weiter und zahlt eine monatliche Rente, wenn dies vereinbart ist. Die Versicherungsleistung wird in der Regel bei einer mindestens fünfzigprozentigen Berufsunfähigkeit in der vereinbarten Höhe gezahlt.




