Schüler, Studenten und Auszubildende können auch dann Anspruch auf Wohngeld haben, wenn sie kein BAföG bekommen. Denn jeder einkommensschwache Bürger hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld. Das ist wichtig. Denn nicht immer findet sich eine Lehrstelle oder ein Studienplatz in der Nähe.
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