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Lexikon

Demografischer Wandel

Die jetzige Rentnergeneration verbraucht, was die heutigen Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das System wird Umlageverfahren oder Generationenvertrag genannt, weil dabei eine Generation für die vorherige einsteht. Der Generationenvertrag ist kein echter Vertrag mit festen Regeln, sondern ein sozialstaatliches System von Ansprüchen und Verpflichtungen, die Alt und Jung verbinden. Wer alt ist, soll sich auf die Unterstützung der Jungen verlassen können – und zwar nicht nur der eigenen Kinder.

Standen im Jahr 2010 einem Rentner noch rund drei potenzielle Beitragszahler gegenüber, wird sich dieses Verhältnis bis zum Jahr 2030 auf 1:2 reduzieren. Die Anzahl derjenigen, die arbeiten und in die Sozialkassen einzahlen, sinkt – die Anzahl derjenigen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, nimmt zu. Die gesetzliche Rentenversicherung hatte sich Anfang der 1980er-Jahre das Ziel gesetzt, einem Rentner nach 45 Arbeitsjahren 70 Prozent des Nettoeinkommens zu zahlen – das entsprach in etwa 50 Prozent des Bruttoeinkommens. Damit sollte ein „altersgemäßer Lebensstandard“ ermöglicht werden. Dieses Ziel ist mittel- und langfristig nicht mehr erreichbar. Der Generationenvertrag funktioniert nur dann, wenn möglichst viele Beitragszahler (Jüngere) relativ wenigen Rentenbeziehern (Älteren) gegenüberstehen. Die Altersverteilung in der Gesellschaft sieht in diesem Fall einer Pyramide ähnlich. In Deutschland werden aber schon seit Jahrzehnten immer weniger Kinder geboren. Zugleich werden die Menschen immer älter. Dieser demografische Wandel ist ein Grund dafür, dass das Umlageverfahren zur Finanzierung einer zufriedenstellenden Rente nicht mehr ausreicht. Weitere Faktoren, zum Beispiel die bis vor etwa vier Jahren anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland, die jahrelang praktizierte Frühverrentung und die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung, verschärften die Lage zusätzlich. Damit die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht immer höher werden und die Arbeitskosten (Personalzusatzkosten) belasten, muss die Altersvorsorge neben einer staatlichen Grundsicherung stärker in die Hand jedes Einzelnen gelegt werden.

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