Weil es immer mehr Ältere gibt und immer weniger Kinder, und die gesetzliche Rente deshalb an ihre Grenzen gestoßen ist, werden die betriebliche und private Altersvorsorge immer wichtiger, um sich im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Der Staat fördert sie über das Steuerrecht. Nach dem Alterseinkünftegesetz, das 2005 in Kraft getreten ist, werden die Vorsorgeprodukte – gemäß ihrer steuerrechtlichen Behandlung – in drei Schichten geordnet („Drei-Schichten-Modell“):
- Schicht 1 besteht aus Produkten der Basisversorgung, die sich in ihrer Ausgestaltung eng an die gesetzliche Rentenversicherung anlehnen. Dies sind nicht beleihbare, nicht vererbbare, nicht veräußerbare, nicht übertragbare und nicht kapitalisierbare Anwartschaften. Sie umfasst die gesetzliche Rentenversicherung und die neue private kapitalgedeckte Basis-Rente.
- Schicht 2 besteht aus Produkten der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge für das Alter (betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente).
- Schicht 3 enthält weitere Vorsorgeprodukte, unter anderem die private Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung.
Die Schichten 1 und 2 werden vom Staat gefördert, die Schicht 3 muss jeder selbst finanzieren.




