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Gesundheitsfonds

Seit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 zahlen die Beitragszahler aller gesetzlichen Krankenkassen jetzt einen einheitlichen Beitragssatz. Er beträgt im Jahr 2012 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoverdienstes und wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Hinzu kommt noch ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den der Arbeitnehmer allein zu tragen hat. Trotz des nunmehr vereinheitlichten Beitragssatzes kann sich noch ein Kassenwechsel lohnen, weil die Kassen je nach ihrer Finanzlage berechtigt sind, gegebenenfalls Zusatzbeiträge zu erheben oder gar Beitragsrückerstattungen zu gewähren.

Seit 2009 fließen die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr direkt an die einzelnen Krankenkassen, sondern in den Gesundheitsfonds. Der Bund leistete zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen für das Jahr 2011 15,3 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Darin waren 2 Milliarden Euro enthalten, die für dieses Jahr nach dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 über die eigentlich nur zu zahlenden 13,3 Milliarden Euro hinaus vom Bund zu leisten waren. Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Durch die besondere Berücksichtigung schwerwiegender und kostenintensiver chronischer Krankheiten trägt der Risikostrukturausgleich (RSA) dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse Rechnung.

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