Die Alterung der Bevölkerung (siehe demografischer Wandel) stellt die Systeme der sozialen Sicherung vor große Herausforderungen für die Zukunft. Tief greifende Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Teil bereits in den vergangenen Jahren verabschiedet worden oder für die nächsten Jahre vorgesehen. In Stichworten werden nachfolgend die wesentlichsten Reformschritte aufgeführt:
- 2004: Einführung der inzwischen zum 1. Januar 2013 wieder abgeschafften Praxisgebühr.
- 2004: Zuzahlung des Versicherten zu den Arznei- und Hilfsmitteln.
- 2007: Einführung des zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrags in Höhe von 0,9 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoverdienstes.
- 2007: Einführung einer Pflicht für alle Bürgerinnen und Bürger, eine Krankenversicherung abzuschließen. Damit soll ein umfassender Gesundheitsschutz gewährleistet werden.
- 2009: Es gilt ein einheitlicher Beitragssatz von jetzt 15,5 Prozent. Dabei tragen Arbeitgeber 7,3 Prozent und Arbeitnehmer 8,2 Prozent.
- 2011: Festschreibung des Beitragssatzes für die Zukunft.
- 2011: Möglichkeit für die Krankenkassen, Zusatzbeiträge zu erheben.
- 2011: Schaffung des Sozialausgleichs bei finanzieller Überforderung des Versicherten durch Zusatzbeiträge.









