Klassische Kapitallebensversicherungen sichern einerseits Hinterbliebene ab, wenn der Versicherte stirbt, andererseits kann der Versicherte auf diese Weise Versorgungskapital fürs Alter ansparen. Die ausgezahlten Beträge sind mittlerweile grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Lediglich bei Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr und nach einer Laufzeit des Vertrages von mindestens zwölf Jahren sind die Erträge noch zu 50 Prozent steuerfrei. Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als solche von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist die Summe der steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen begrenzt.
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