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Lexikon

Lohnnebenkosten

Unter Lohnnebenkosten werden die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verstanden. Diese werden für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt. Für die Krankenversicherung tragen die Arbeitnehmer etwas höhere Anteile (0,9 Prozent Zusatzbeitrag). In der Pflegeversicherung werden kinderlose Versicherte über 23 Jahre mit einem Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent ihres Verdienstes belastet. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein. Sie hängen von den Einstufungen der Betriebe in bestimmte Gefahrenklassen ab.

Die Lohnnebenkosten liegen 2012 bei etwas über 40 Prozent des Bruttolohnes (Rentenversicherung: 19,6 Prozent, Krankenversicherung: 14,6 Prozent zuzüglich des Zusatzbeitrages der Arbeitnehmer von 0,9 Prozent, Pflegeversicherung: 1,95 oder 2,2 Prozent (bei Kinderlosen über 23 Jahre), Arbeitslosenversicherung: 3,0 Prozent ) bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.

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