Lohnersatzleistungen sind Leistungen von Sozialleistungsträgern, die einen Lohnausfall infolge von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder von längeren Reha-Maßnahmen zumindest zum Teil ausgleichen sollen. Hierzu gehören zum Beispiel Krankengeld, Verletzten- und Übergangsgeld, Arbeitslosengeld sowie Unterhaltsgeld. Während des Leistungsbezugs sind die Bezieher von Lohnersatzleistungen zum Teil pflichtversichert in der gesetzlichen Sozialversicherung, wenn sie im letzten Jahr vor Leistungsbeginn pflichtversichert gearbeitet haben. Trifft dies nicht zu, können sie in der Regel beantragen, dass sie in der Rentenversicherung pflichtversichert werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger der jeweiligen Sozialleistung getragen (bei Krankengeld und Verletztengeld aber auch vom Arbeitnehmer zur Hälfte).
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Lohnersatzleistungen
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