Hierunter fallen Hilfen für Kosten, die durch die Aufnahme der Beschäftigung am Arbeitsmarkt entstehen. Das können sein:
- Übergangshilfe zur Überbrückung der Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung
- Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät
- Reisekostenbeihilfe für Fahrten zur Arbeitsstelle oder tägliches Pendeln
- Beihilfen für Umzug oder getrennte Haushaltsführung
Die Mobilitätshilfen werden von der Bundesagentur für Arbeit gewährt. Sie müssen dort beantragt werden.
Nachgelagerte Besteuerung
Bis 2004 wurden in Deutschland die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, von berufsständischen Versorgungswerken und aus der Alterssicherung der Landwirte nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert (zum Beispiel nur zu 27 Prozent der Rente bei Rentenbeginn mit 65 Jahren), was dazu führte, dass nahezu alle Renten steuerfrei blieben, wenn keine sonstigen Einkünfte hinzu kamen. Im Gegensatz dazu mussten die Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet werden. Eine volle Besteuerung der späteren Rente hätte somit zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung geführt. Das Bundesverfassungsgericht entschied auf Klage von Beamtenpensionären, dass die volle Besteuerung ihrer Pensionen und die zuvor faktisch bestehende Nichtbesteuerung von Renten grundgesetzwidrig im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 3) ist.Infolgedessen ging der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 schrittweise bis 2040 zur nachgelagerten Besteuerung über. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und zur parallel eingeführten Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt schrittweise über einen langen Zeitraum, da die im Falle der sofortigen Einführung eintretenden Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar gewesen wären und es zu unzulässigen Doppelbesteuerungen für die Altfälle gekommen wäre.




