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Lexikon
Solidarprinzip
Die gesetzliche Sozialversicherung – und somit auch die Rentenversicherung – beruht auf dem Solidarprinzip: Alle Versicherten einer Einkommensgruppe bezahlen unabhängig vom versicherten Risiko den gleichen Beitrag. Bei privaten Versicherungen dagegen wird der Beitrag individuell nach Art und Größe des versicherten Risikos bemessen: Für das gleiche Risiko zahlen alle Versicherten unabhängig vom Einkommen den gleichen Beitrag (Äquivalenz- oder Individualprinzip). Auch in der Sozialversicherung herrscht neben dem Solidarprinzip das Äquivalenzprinzip, soweit es sich um Geldleistungen handelt (zum Beispiel Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld). Je höher der Beitrag des Versicherten, desto höher fällt auch seine Geldleistung aus.




