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Lexikon


Rentenreformen

Immer mehr Rentner (heute über 20 Millionen gegenüber 12 Millionen 1980), immer längere Rentenbezugszeiten (heute durchschnittlich 17 Jahre, 1960 – 10 Jahre) und eine weiterhin stärkere Zunahme der Zahl der Älteren gegenüber den Jüngeren in den nächsten Jahrzehnten haben immer wieder Anpassungen des gesetzlichen Rentensystems an diese Veränderungen erforderlich gemacht. So konnte der Beitragssatz trotz dieser Zahlen durch zahlreiche Reformen schon im letzten Jahrhundert bisher auf unter 20 Prozent, und damit nicht wesentlich über dem von 1980 mit damals 18 Prozent gehalten werden.

In diesem Jahrzehnt sind seit 2001 weitere Reformen verabschiedet worden, die insbesondere die folgenden Neuregelungen gebracht haben:

  • 2001: Einfügung weiterer Faktoren (Berücksichtigung der Entwicklung des Beitragssatzes und der Beiträge zur Riester-Rente) in die Rentenanpassungsformel neben der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter mit der Folge von gebremsten Rentenanpassungen.

  • 2001: Neuregelung der Erwerbsminderungsrenten mit Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente.

  • 2002: Einführung staatlicher Förderung zusätzlicher betrieblicher und privater Vorsorge (Riester-Rente) als Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

  • 2004: Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenanpassungsformel, der die Entwicklung des Verhältnisses der Zahl von Rentnern gegenüber den Beitragszahlern von Jahr zu Jahr berücksichtigt.

  • 2005: Stufenweise stärkere Besteuerung der Renten bei gleichzeitiger ebenfalls stufenweiser Freistellung der Rentenbeiträge von der Steuer (Übergang zur „nachgelagerten“ Besteuerung).

  • 2007: Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre im Zeitraum von 2012 bis 2029.

  • 2007: Einführung des Nachholfaktors. Rentenkürzungen durch die Auswirkungen des Nachhaltigkeitsfaktors sind per Gesetz ausgeschlossen. Jedoch sollen solche unterbliebenen Kürzungen in Jahren nachgeholt werden, in denen sich wieder Rentenerhöhungen ergeben (voraussichtlich ab 2012).

  • 2009: Mit der vom Bundestag im Sommer 2009 beschlossenen und politisch durchaus auch umstrittenen Rentengarantie sollen künftig Rentenkürzungen im Zuge der Rentenanpassungen auch dann unterbleiben, wenn gesunkene Bruttolöhne und -gehälter nach der Rentenformel eigentlich eine Kürzung der Renten zur Folge hätten. Voraussichtlich schon im Jahre 2010 wird diese Rentengarantie gegebenenfalls zum ersten Mal greifen, weil die Bruttolöhne und -gehälter im Jahre 2009 gegenüber 2008 eventuell gesunken sein könnten.