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Lexikon


Riester-Rente

Seit 2002 wird die private kapitalgedeckte Altersvorsorge durch staatliche Zulagen oder Steuerersparnisse gefördert. Diese Art der Vorsorge wird nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester als „Riester-Rente“ bezeichnet. Die Zusatzvorsorge ist freiwillig. Gefördert werden vor allem:

  • Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Beamte, Richter, Staatsanwälte, Soldaten sowie deren

  • Ehegatten, die sonst selbst nicht berechtigt wären, wenn sie einen Vertrag abschließen.

Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, sowie geringfügig Beschäftigte (400-Euro-Jobs), die nicht ihren pauschalen Rentenbeitrag auf den vollen Beitrag aufstocken, erhalten diese Förderung nicht.

Für Riester-Verträge gibt es staatliche Zuschüsse und Steuervorteile. Wer vier Prozent seines versicherungspflichtigen Einkommens für die zusätzliche Eigenvorsorge aufwendet, erhält den maximalen Fördersatz (Grundzulage) von 154 Euro jährlich. Für Kinder gibt es zusätzlich noch eine Kinderzulage von bis 185 Euro pro Kind, für ab 2008 geborene Kinder sogar bis zu 300 Euro. Außerdem können die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen. Auch bei Arbeitslosigkeit sind die Verträge bis zum Ruhestand geschützt und müssen nicht aufgelöst werden.

Die Förderung der Vorsorgeprodukte ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die die Anbieter erfüllen müssen:

  • Kapitalerhalt: Beim Eintritt in das Rentenalter muss mindestens die Summe der eingezahlten Beträge sowie der Zulagen zur Verfügung stehen.

  • Lebenslange Rente: Die Altersversorgung muss zum größten Teil in Form einer monatlichen Leistung bis ans Lebensende ausgezahlt werden.

Seit 2009 kann mit dem so genannten „Wohnriester“ auch die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie steuerlich und mit Zulagen gefördert werden.

Vor Abschluss eines Riester-Vertrages sollte man sich wegen der Vielzahl an geförderten Produkten (Banksparplan, Fondssparplan, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Bausparvertrag) ausführlich beraten lassen.

Zur Vorausberechnung der Fördersumme im Einzelfall gibt es Berechnungshilfen im Internet, zum Beispiel den Riester-Förderrechner der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung unter www.ihre-vorsorge.de/Finanzrechner/Foerderrechner.html.