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Lexikon
Demografischer Wandel
Die jetzige Rentnergeneration verbraucht, was die heutigen Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das System wird Umlageverfahren oder Generationenvertrag genannt, weil dabei eine Generation für die vorherige einsteht. Der Generationenvertrag ist kein echter Vertrag mit festen Regeln, sondern ein sozialstaatliches System von Ansprüchen und Verpflichtungen, die Alt und Jung verbinden. Wer alt ist, soll sich auf die Unterstützung der Jungen verlassen können – und zwar nicht nur der eigenen Kinder.
Im Moment stehen dabei etwa 100 Menschen im Erwerbsalter (20 bis unter 60 Jahre) rund 45 Menschen im Rentenalter gegenüber (60 Jahre und älter, denn trotz eines gesetzlichen Rentenbeginns mit 65 gehen die meisten viel früher in Rente). Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass bis zum Jahr 2030 dieser „Altenquotient“ bereits auf 71 Rentner je 100 Erwerbsfähige steigt. Dann hätte jeder Beitragszahler rund zwei Drittel der Kosten für einen Rentner zu tragen.
Der Generationenvertrag funktioniert nur dann, wenn möglichst viele Beitragszahler (Jüngere) relativ wenigen Rentenbeziehern (Älteren) gegenüberstehen. Die Altersverteilung in der Gesellschaft sieht in diesem Fall einer Pyramide ähnlich. In Deutschland werden aber schon seit Jahren immer weniger Kinder geboren. Zugleich werden die Menschen immer älter. Dieser demografische Wandel ist ein Grund dafür, dass das Umlageverfahren zur Finanzierung einer zufriedenstellenden Rente nicht mehr ausreicht. Weitere Faktoren, zum Beispiel die bis vor etwa zwei Jahren anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland, die Frühverrentung und die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung, verschärften die Lage zusätzlich.
Damit die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht immer höher werden und die Arbeitskosten (Personalzusatzkosten) belasten, muss die Altersvorsorge neben einer staatlichen Grundsicherung stärker in die Hand jedes Einzelnen gelegt werden.




