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Lexikon


Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung im üblichen Sinn. Sie ist vielmehr eine Versicherung gegen Schäden, für die man als Schädiger haftet. Dennoch ist sie ein Muss. Denn sie schützt vor zahlreichen Schadensersatzansprüchen, die andere gegen einen erheben können. Wie sinnvoll sie ist, zeigt folgendes Beispiel: Zwei Freunde sitzen gemeinsam vor dem Laptop des einen und spielen zusammen. Dabei stößt der Gast ein Wasserglas um. Das Wasser läuft in den Laptop und macht diesen funktionsuntüchtig. Hier springt die private Haftpflichtversicherung für den Schaden ein.

Solche und viele andere Risiken, für die man ansonsten mit seinem gesamten (auch dem zukünftigen) Vermögen lebenslang haften würde, sichert die private Haftpflichtversicherung ab. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind dabei noch über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert, darüber hinaus auch noch, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung oder im Wehr- oder Zivildienst befinden. Für bestimmte Risiken muss man aber gegebenenfalls eine Versicherung in einem Zusatztarif abschließen, zum Beispiel für Hundehalter.

Im Schadensfall wird der Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen freigestellt, die gegen ihn aufgrund eines verursachten Personen- oder Sachschadens erhoben werden. Die Versicherung zahlt im Schadensfall bis zur vereinbarten Schadenssumme.

Nicht versichert sind Schäden, die vorsätzlich entstanden sind, selbst erlittene Nachteile oder Schäden bei Familienangehörigen. Schäden durch Trunkenheit oder Absicht sind ebenfalls nicht gedeckt. Für besondere Risiken sind spezielle Haftpflichtversicherungen nötig. Luft- oder Wasserfahrzeuge benötigen in der Regel eine gesonderte Versicherung. Tierhalter, Jäger oder Hausbesitzer sollten sich ebenfalls über ihren persönlichen Versicherungsschutz erkundigen.