Neue Materialien
Reformen für die Zukunft
Die Rentenreform 2001
Mit den Rentenreformen der vergangenen Jahre wurden tief greifende Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Weg gebracht. Gleichzeitig sollen private und betriebliche Renten weiter ausgebaut werden, damit die Versorgung im Alter ausreicht. Der Staat fördert vor allem jene Vorsorgeformen, die eindeutig die Alterssicherung zum Ziel haben und dabei helfen, die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen.
Mit der Rentenreform 2001 wurde das Rentensystem neu ausgerichtet: Zum einen wurde der jährliche Rentenanstieg deutlich verringert (Absenkung des Rentenniveaus), zum anderen wurde eine staatliche Förderung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung über die betriebliche und private Altersvorsorge eingeführt: die so genannte Riester-Rente (benannt nach dem damaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester). Die Beiträge zur Riester-Rente zahlt der Versicherte allein, er erhält jedoch eine Zulage oder kann, wenn das für ihn günstiger ist, seine Aufwendungen steuerlich absetzen.
Die Förderung der privaten Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge über die Riester-Rente ist freiwillig. Gefördert werden alle, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, aber auch Beamte, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Diensts. Nicht gefördert werden Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, und geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbetrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken. Wenn nur ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis gehört, kann auch der nicht förderfähige Ehepartner die staatliche Förderung erhalten.
Wer vier Prozent seines Einkommens für die zusätzliche Eigenvorsorge aufwendet, erhält den maximalen Fördersatz. Die Förderung ist familienfreundlich ausgestaltet: Gewährt wird eine Grundzulage und eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
Die staatliche Förderung der Vorsorgeprodukte ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die die verschiedenen Anbieter erfüllen müssen (Zertifizierung). Gefördert werden Anlageformen, die im Alter (frühestens ab 60 Jahren) eine lebenslange Rente garantieren und bei denen am Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge für die Auszahlung zur Verfügung stehen (Kapitalerhalt). Seit 2005 ist auch eine Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase in Höhe von 30 Prozent des Kapitals gesetzlich zugelassen. Dadurch gewinnen solche Vorsorgeprodukte an Flexibilität und Attraktivität.
Seit 2009 kann mit dem so genannten „Wohnriester“ auch die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie steuerlich und mit Zulagen gefördert werden.
Wichtig: Mit der geförderten Altersvorsorge werden nur die Lücken geschlossen, die durch die Rentenreform 2001 neu entstanden sind – sie kann nicht die zusätzliche Altersvorsorge ersetzen. Wer annähernd das gewohnte Einkommen und damit den Lebensstandard beim Eintritt in die Rente aufrechterhalten will, sollte also auch über die geförderte Riester-Rente hinaus für das Alter vorsorgen.
mehr zur privaten Altersvorsorge
Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Auch in der betrieblichen Altersversorgung sind im Rahmen der Rentenreform 2001 Veränderungen vorgenommen worden. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht darauf, Teile seines Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzubringen – in der Regel als Entgeltumwandlung. Außerdem können auch für die betriebliche Altersversorgung staatliche Zulagen oder Steuerermäßigungen nach der Riester-Rente in Anspruch genommen werden.
Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seiner monatlichen Gehaltsauszahlung und der Arbeitgeber zahlt stattdessen diesen Betrag in eine betriebliche Altersversorgung ein. Besteht diese im Betrieb bereits, so kann der dort angewandte Durchführungsweg (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder der neu eingeführte Pensionsfonds) vereinbart werden. In den Fällen, in denen keine Vereinbarung über die Durchführung zu Stande kommt, kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
Beiträge, die Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung investieren, können nicht verfallen. Jeder Euro, der eingezahlt wird, bleibt auch beim Betriebswechsel erhalten oder kann später durch Abfindung zurückgeholt werden. Beiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zahlt, gehen nun nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach der Zusage nicht mehr verloren (Unverfallbarkeit). Das Mindestalter, an dem diese Unverfallbarkeit zum ersten Mal eintritt, wurde von 35 Jahre auf 30 Jahre abgesenkt.
mehr zur betrieblichen Altersversorgung
Ausbau der eigenständigen Alterssicherung von Frauen
Mit der Rentenreform 2001 sollen Kindererziehende gezielt gefördert werden. Besonders Frauen und Männer, die deswegen ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder Teilzeit arbeiten, profitieren davon: Wer wegen Kindererziehung unterdurchschnittlich verdient, dessen Berufstätigkeit wird vom vierten (nach dem Auslaufen der rentenrechtlichen Kindererziehungszeit) bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes für die Rente höher bewertet. Wer zwei oder mehr Kinder gleichzeitig erzieht, kann oft auch keine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Solange mindestens zwei der Kinder unter zehn Jahre alt sind, werden auch ohne Beschäftigung zusätzliche Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Welche Rentenreformen seit 2004 realisiert wurden, erfahrt ihr auf der nächsten Seite.
Tja, komischerweise wissen wir alle wo Änderungsbedarf besteht und wo investiert werden mus(Kinder, Jugendliche, Bildung) doch ich kann leider nicht sehen, dass da irgendwas passiert oder?nDie Schulen haben hinten und vorne kein Geld, nach der vierten Klasse wird entschieden wie das Leben eine Kindes weiter verlafen soll indem es entweder auf Haupt- oder Realschule oder aufs Gymnasium kommt und Kita-Plätze gibt es auch zu wenig und die die es gibt sind so teuer, dass viele es sich überhaupt nicht leisten können, ihr Kind da hin zu schicken.







