© bpk / Abisag Tüllmann
Das neue Sozialgesetzbuch Teil I wird als „Sozialcharta“ gefeiert. Erstmals wird darin gesetzlich festgelegt, welche Ziele die Sozialgesetzgebung verfolgt und welche Ansprüche die Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Sozialbehörden haben. Die Grundsätze des Sozialgesetzbuches gelten für alle Sozialleistungen. Inzwischen umfasst das Sozialgesetzbuch zwölf Bücher für die verschiedenen Sozialleistungen.
« zurück zur Übersicht \ Seite drucken \ Seite versenden