11. Dezember 1975


Alle Sozialleistungen unter einem gesetzlichen Dach


© bpk / Abisag Tüllmann
Das neue Sozialgesetzbuch Teil I wird als „Sozialcharta“ gefeiert. Erstmals wird darin gesetzlich festgelegt, welche Ziele die Sozialgesetzgebung verfolgt und welche Ansprüche die Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Sozialbehörden haben. Die Grundsätze des Sozialgesetzbuches gelten für alle Sozialleistungen. Inzwischen umfasst das Sozialgesetzbuch zwölf Bücher für die verschiedenen Sozialleistungen.


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