Manuelle Demontage vonAltgeräten im Recycling-Center © Siemens Nixdorf Informationssysteme AG, Paderborn/München
Zusammen mit der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werden wichtige Maßnahmen zur Reform des Betriebsrentenrechtes eingeleitet. Die „1 %-Option“, d. h. die jährliche Zusage einer Rentenerhöhung von einem Prozent macht die Betriebsrentenverpflichtungen für den Arbeitgeber leichter kalkulierbar. Bei Pensionskassen und Direktversicherungen dürfen erwirtschaftete Überschussanteile jetzt zur Finanzierung der laufenden Leistungen verwendet werden. Die Regierung hofft damit den seit Jahren zurückgehenden Anteil der betrieblichen Altersvorsorge im Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge stoppen zu können.
22.12.1997
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
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Wissenswertes
Lexikon: Nebenjob
Themen: Berufseinstieg
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