Die Gesundheitsreform 2007 beinhaltet im Wesentlichen vier Reformen:
- die Einführung einer Krankenversicherung für alle (schon ab 01.04.2007)
- eine Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation
- eine Reform der Finanzierungsordnung
- eine Reform der privaten Krankenversicherung
Einheitlicher Beitragssatz
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 zahlen die Beitragszahler aller gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des einheitlichen Satzes von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Arbeitnehmeranteil von 0,9 Prozent. Diese Beiträge fließen ab 2009 in einen sogenannten Gesundheitsfonds. Der Bund schießt im Jahr 2009 pauschal vier Milliarden Euro zu, damit die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds auch sogenannte versicherungsfremde Leistungen zahlen können.
Jede Krankenkasse erhält für einen Versicherten einen pauschalen Betrag sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten.




