Vermindert Erwerbsfähigeerhalten eine (zweistufige)Erwerbsminderungsrente
Am 1. Januar 2001 tritt das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft. Das alte System der gesetzlichen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente abgelöst. Wer am 1. Januar 2001 jünger als 40 Jahre ist, erhält damit keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von rund 35 Prozent des letzten Monatsgehalts erhält ein Arbeitnehmer, der weniger als drei Stunden erwerbstätig sein kann. Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält derjenige, der zwischen drei und unter sechs Stunden arbeiten kann. Wer nicht mehr fähig ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben, kann auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, selbst wenn diese Arbeit eine deutlich geringere Qualifikation als im vorher ausgeübten Beruf voraussetzt. Wer bei Berufsunfähigkeit abgesichert sein will, muss privat vorsorgen.
01.01.2001
Die neue Erwerbsminderungsrente
Zusätzliche Informationen
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Lexikon: Nebenjob
Themen: Berufseinstieg
Material: recherchieren
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