Die gesetzliche Rentenversicherung wird neu geordnet: Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger verschmilzt als bisheriger Dachverband mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zu dem neuen Träger „Deutsche Rentenversicherung Bund“. Die bisherige Trennung nach Arbeitern und Angestellten wird aufgehoben. Die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse werden zu dem neuen Träger „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft, Bahn, See“ zusammengeführt. Die bisherigen Landesversicherungsanstalten erhalten den Namen „Deutsche Rentenversicherung“ und im Anschluss daran ihren Regionalnamen, also z. B. „Deutsche Rentenversicherung Hessen“. Ihre Zahl wurde durch Zusammenschlüsse von 22 auf 16 verkleinert. Die Regionalträger betreuen nun 55 Prozent, der Bundesträger 40 Prozent und der Sonderträger Knappschaft-Bahn-See fünf Prozent der Rentenversicherten.
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