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Institutionen
Gesetze und Aufsichtsbehörden regeln die Versicherungsbedingungen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die staatliche Aufsicht über die privaten Versicherungen gibt es seit dem Jahr 1901. Damals wollte Kaiser Wilhelm II. „die Gefahr der Schädigung des Volkswohls, die von einem Missbrauch des Versicherungswesens droht“, in den Griff bekommen. Heute wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber, dass die Versicherungen die Kunden vor Vertragsabschluss ausreichend informieren und im Versicherungsfall auch zahlungsfähig sind.
Ordentliche Geschäfte
Das Gesetz erlaubt der BaFin zu kontrollieren, ob ein Versicherungsunternehmen
- seinen Geschäftsbetrieb ordentlich führt, das heißt ob es für die zu erwartenden Versicherungsleistungen angemessene Prämien erhebt und ausreichende Rückstellungen bildet,
- künftige Verpflichtungen jederzeit erfüllen kann,
- über genügend freie Finanzmittel verfügt, um auch unerwartete Verluste zu decken,
- sich gegen unerwartete Verluste rückversichert,
- ordentlich über seine Tätigkeit Rechenschaft ablegt, das heißt Bilanzen und Erfolgsrechnungen nach einheitlichen Grundsätzen aufstellt und die finanzielle Lage richtig darstellt.
Ordentlicher Umgang mit den Kunden
Die BaFin stellt sicher, dass
- der Verbraucher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ausführlich über Gegenstand und Bedingungen des Vertrages unterrichtet wird, um ihm eine Beurteilung des angebotenen Produktes zu ermöglichen; dazu sind die Versicherungsunternehmen durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verpflichtet,
- die Versicherungsbedingungen, die das Produkt selbst sowie die Rechte und Pflichten vor allem von Privatkunden beschreiben, in Ordnung sind.
Der Ombudsmann
2001 haben die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) vertretenen Erstversicherer den Versicherungsombudsmann e. V. gegründet.
Dadurch wurden die Voraussetzungen für die Einrichtung einer neutralen, unabhängigen Schlichtungsstelle geschaffen, die für Unstimmigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen aller Sparten zuständig ist. Die privaten Krankenversicherer haben einen eigenen Ombudsmann.
Der Ombudsmann hilft Verbrauchern, Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen unbürokratisch, außergerichtlich und kostenfrei beizulegen. Er ist in seinen Entscheidungen unabhängig. Die Versicherungswirtschaft hat sich bereit erklärt, seine Schiedssprüche bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro als verbindlich zu akzeptieren. Der Verbraucher ist nicht an die Entscheidungen gebunden. Er kann zu jedem Zeitpunkt das Ombudsmannverfahren beenden und Klage bei einem Gericht einreichen.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. fast 457 Millionen Versicherungsverträge. Dem gegenüber stehen nach Angaben des Versicherungsombudsmanns lediglich rund 18.000 Beschwerden pro Jahr.
Versicherungsombudsmann e. V. im Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Regeln und Verordnungen
Die Rechte und Pflichten, die Versicherungsunternehmen und ihren Kunden aus den abgeschlossenen Verträgen entstehen, regelt in Deutschland das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das Versicherungsvertragsgesetz existiert bereits seit 1910. Zum 1. Januar 2008 wurde es grundlegend reformiert, um den Verbraucherschutz zu stärken und die Transparenz zu erhöhen.
Die Informationspflichtenverordnung
Ergänzt wird das neue VVG durch die so genannte Informationspflichtenverordnung, die die bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Informationspflichten der Versicherer zusammenfasst.
Beratungsstellen
Beratungsstellen und Warentester helfen bei der Suche nach der passenden Versicherung.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. – Verbraucherservice
Hier finden Verbraucher anbieterneutrale Informationen über alle Versicherungsarten. Für Berufseinsteiger, Studenten, Singles, Existenzgründer, Familien und Ältere gibt es Informationen, die den gesamten Bereich der Lebensplanung und Absicherung erfassen. Individuelle Fragen zum Versicherungsschutz können kostenlos telefonisch unter der Hotline (08 00) 33 99 399 geklärt werden.
Internet: www.gdv.de/verbraucherinformationen
Verbraucherzentralen
In jedem Bundesland gibt es eine Verbraucherzentrale mit Beratungsstellen in allen größeren Städten. Sie bieten gegen Gebühr eine datenbankgestützte Versicherungsberatung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) ist die Dachorganisation der 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer und von 22 verbraucherpolitisch orientierten Verbänden in Deutschland.
Internet: www.verbraucherzentrale.com
Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest ist vor allem durch ihre kritischen Testreihen bekannt, bei denen sie Produkte auf Herz und Nieren prüft. Das tut sie auch mit den Produkten der Versicherungswirtschaft. In ausführlichen Tabellen listet sie Vor- und Nachteile der Produkte auf und zeigt, welche zum Testzeitpunkt nach Meinung der Tester das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Die Ergebnisse werden in den Zeitschriften „Test“ und „Finanztest“ monatlich veröffentlicht. Im Internet sind sie auszugsweise zu finden unter: www.test.de/versicherungen




