Erstversicherung wird das Versicherungsgeschäft zwischen Unternehmen und Einzelpersonen genannt. Der Erstversicherer kann sein eigenes Risiko bei einem weiteren Versicherer, dem so genannten Rückversicherer, versichern. Diese Versicherung entlastet den Erstversicherer, weil Teile des vom Kunden übernommenen Risikos gegen Zahlung eines Rückversicherungsbeitrags auf den Rückversicherer abgewälzt werden. Die Rückversicherungen sind also die Versicherungen der Versicherungen.
Rückversicherer versichern auch Großrisiken, die Erstversicherer nicht allein tragen können oder wollen. Deshalb finden sich in der Versicherungsbilanz der Rückversicherer zum Beispiel neben Millionen von Auto-, Hausrat- und Lebensversicherungen auch Großprojekte, wie der Tunnel zwischen England und dem Kontinent oder der Kansai International Airport in der Osaka Bay, Japan. Oder die Ariane: Start, Flug bis zum Erreichen der Umlaufbahn, Aussetzen des Satelliten, Funktionieren des Satelliten – das alles ist rückversichert.
Alle Rückversicherer gehen mit großen Risiken um. Und sie tragen dazu bei, möglichst früh die negativen Folgen von Entwicklungen in Umwelt, Wirtschaft oder Gesellschaft zu erkennen, zu kalkulieren und abzudecken.
Die teuersten Naturkatastrophen
Gemessen an der Zahl der Todesopfer war das Erdbeben in Haiti am 12. Januar 2010 besonders verheerend: Rund 222.500 Todesopfer waren zu beklagen, mehr als eine Million Menschen wurden obdachlos. Die teuerste Naturkatastrophe war es jedoch nicht, da vor allem Mittellose ohne Vermögen oder Versicherungen betroffen waren. Die versicherten Schäden belaufen sich auf rund 200 Millionen US-Dollar.Im Gegensatz dazu richtete der Hurrikan „Katrina“ in den USA am 29. August 2005 sehr viel höhere volkswirtschaftliche Schäden an, obwohl dabei „nur“ rund 1.000 Menschen ums Leben kamen. Es war der heftigste Tropensturm der letzten 150 Jahre im Golf von Mexiko. Mit einer Schadensumme von rund 17 Milliarden US-Dollar übertraf er den Rekord, den Hurrikan „Andrew“ im Jahr 1992 aufstellte, um mehr als das Doppelte.
(Quelle: Münchener Rück, Schadenspiegel 2/2010, www.muenchnerrueck.de)
Risiko Terror: nicht mehr kalkulierbar
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 zeigten eine völlig neue Dimension im Schadenumfang und in der Schadenentstehung durch terroristische Anschläge – kein Mensch hätte jemals gedacht, dass Schäden in Milliardenhöhe und mit so weit greifenden Auswirkungen möglich wären. Der 11. September wirft die Frage auf, wo die Grenzen der Versicherbarkeit von Schäden liegen. Wie wahrscheinlich derartige Anschläge sind, lässt sich einfach nicht mehr mit mathematischen Wahrscheinlichkeiten beziffern. Versicherer sind jedoch darauf angewiesen, bei einem zu versichernden Risiko die maximale Schadenhöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit berechnen zu können.Die Versicherungswirtschaft steht vor ungeahnten Problemen. Die Rückversicherungen müssen einen Großteil des Schadens decken. Angesichts weiterer möglicher Anschläge tendierte die Versicherungswirtschaft zunächst dazu, solche Risiken genauso wie Krieg für unversicherbar zu erklären und vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Neues Schutzkonzept
Inzwischen wurde ein Konzept des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Schutz vor dem Großrisiko Terrorismus umgesetzt: Bis zu einer bestimmten Versicherungssumme ist in allen privaten Verträgen sowie in Handwerks- und Gewerbeverträgen das Terrorrisiko beitragsfrei eingeschlossen. Für alle darüber hinausgehenden Risiken wurde eine spezielle Versicherung unter Beteiligung des Staates eingerichtet. Dies folgt der Überlegung, dass Terroranschläge sich nicht gegen die getroffene Einrichtung, sondern im Allgemeinen gegen die Gesellschaft und den Staat richten.Am 3. September 2002 wurde die Extremus AG gegründet. Der Spezialversicherer deckt Sach- sowie Betriebsunterbrechungsschäden durch Terroranschläge bei allen Sachrisiken, deren Versicherungssumme über 25 Millionen Euro liegt. Die beteiligten Versicherungsunternehmen tragen dabei Schäden bis zu drei Milliarden Euro, der Staat haftet für darüber hinaus gehende Summen bis zu zehn Milliarden Euro.

