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Private Altersvorsorge

Zuschüsse vom Staat

Junger Mann an Kletterwand

Riester-Rente

Der Staat fördert mit der Riester-Rente den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über die betriebliche und private Altersvorsorge. Diese Zusatzvorsorge soll helfen, die mit der Rentenreform 2001/2002 erfolgten Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. In einen Riester-Vertrag einzusteigen, ist praktisch schon mit einem monatlichen Beitrag von fünf Euro möglich. Für Riester-Verträge gibt es staatliche Zuschüsse und Steuervorteile. Auch bei Arbeitslosigkeit sind die Verträge bis zum Ruhestand geschützt und müssen nicht aufgelöst werden.

Qualitätsmerkmale für Riester-Produkte

Die staatliche Förderung der Vorsorgeprodukte ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, welche die verschiedenen Anbieter erfüllen müssen (Zertifizierung). Eine Zertifizierungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob alle Kriterien erfüllt sind. Die für den Kunden wichtigsten Kriterien sind, dass im Alter eine lebenslange Rente garantiert wird und er kein eingezahltes Kapital verlieren kann. Das heißt, am Beginn der Auszahlungsphase müssen zumindest die eingezahlten Beiträge für die Auszahlung zur Verfügung stehen (Kapitalerhalt). Daneben müssen die Anbieter jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, das bisher gebildete Kapital, die Abschluss- und Verwaltungskosten und die erwirtschafteten Erträge informieren. Zudem muss informiert werden, inwieweit ethische, soziale und ökologische Belange bei der Kapitalanlage berücksichtigt wurden.

Das in dem Vertrag gebildete Kapital kann jederzeit auch auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Eine Beleihung, Verpfändung oder Abtretung des Vertrags ist jedoch ausgeschlossen. Der Kunde hat Anspruch, den Vertrag, etwa in Zeiten der Arbeitslosigkeit, ruhen zu lassen. Bei Arbeitslosigkeit wird das Guthaben nicht verwertet.

Basis-Rente

Seit 2005 bieten die Versicherungsgesellschaften eine private Basis-Rente mit speziellen Produktkriterien an, die sich an die der gesetzlichen Rente anlehnen.

Die Basis-Rente wird steuerlich besonders begünstigt und garantiert feste Verzinsung sowie eine lebenslange Rente. Die Rentenzahlungen dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. Eine private Basis-Rente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und deshalb keine Riester-Förderung bekommen.

Sie können die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten komplett für ihre Altersvorsorge nutzen. Die Basis-Rente wird immer als lebenslange Rente ausgezahlt. Kapitalabfindungen sind nicht möglich. Gegen eine erhöhte Beitragszahlung kann auch ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz oder ein ergänzender Risikoschutz (zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung) vereinbart werden. Eine Besonderheit der Basis-Rente sind variable Beitragszahlungen. Die Höhe der Beiträge kann also je nach Geldbeutel mal höher, mal niedriger ausfallen. Bei Arbeitslosigkeit wird das Guthaben nicht verwertet.

Vermögenswirksame Leistungen

Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Das sind Zahlungen vom Arbeitgeber, die Arbeitnehmern neben dem Gehalt zustehen – bis zu 40 Euro im Monat. VL können genutzt werden, um in Bausparverträge, Fondssparpläne oder die private Altersvorsorge zu investieren. Der Arbeitgeber zahlt die VL nicht aus, sondern überweist das Geld in eine Anlage, die man nach einem im Vermögensbildungsgesetz aufgeführten Katalog wählen kann. Da heute jeder zusätzlich privat vorsorgen muss, um den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter halten zu können, kann es sinnvoll sein, die vermögenswirksamen Leistungen beispielsweise als Grundstock für die Altersvorsorge anzulegen.

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