Die betriebliche Altersversorgung hat eine lange Tradition in Deutschland. Schon Mitte des 19. Jahrhunderts richteten sozial engagierte Unternehmer wie Krupp, Siemens oder Zeiss freiwillig Hilfs- und Unterstützungskassen für ihre Arbeiter ein. Früher belohnten sie damit die geleistete Arbeit und Betriebstreue eines Arbeitnehmers. Heute werben große Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung vor allem um qualifizierte Arbeitskräfte.
Im so genannten „Drei-Schichten-Modell“ der sozialen Sicherung wird die betriebliche Altersversorgung zusammen mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) in der zweiten Schicht zusammengefasst. Der Arbeitgeber kann die betriebliche Altersversorgung zum Beispiel über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse organisieren.
Staatliche Förderung
Der Arbeitnehmer kann auch verlangen, dass die betriebliche Altersversorgung die Voraussetzungen für die Förderung der privaten Altersvorsorge erfüllt – unabhängig davon, ob diese über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder auch einen Pensionsfonds als neu eingeführte Form der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen wird.
Damit gelten für die betriebliche und die private Altersvorsorge die gleichen Ausgangsvoraussetzungen. Die Arbeitnehmer können also wählen, ob sie die so genannte Riester-Rente zum Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge über den Betrieb oder über einen privaten Anbieter nutzen wollen.
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