Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Alle Arbeitnehmer und auch Auszubildenden müssen bis zu einer bestimmten Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze, Beiträge zahlen. Beamte und die meisten Selbstständigen sind von der Versicherungspflicht ausgenommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag. Von diesem Geld werden die Renten für die heutige Generation der Ruheständler bezahlt. Das System wird Umlageverfahren oder auch Generationenvertrag genannt, weil dabei die arbeitende Generation für die Renten der vorherigen Generation einsteht. Der Generationenvertrag ist kein echter Vertrag mit festen Regeln, sondern ein sozialstaatliches System von Verpflichtungen und Ansprüchen, die Alt und Jung verbinden. Wer alt ist, soll sich auf die Unterstützung der Jungen verlassen können – und zwar nicht nur der eigenen Kinder.
Doch schon heute reichen die Beiträge der arbeitenden Generation nicht mehr aus, um die Ausgaben der Rentenversicherung zu finanzieren. Zur Finanzierung der zahlreichen (nicht beitragsgedeckten) versicherungsfremden Leistungen wird ein Teil der Ausgaben durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt, also aus Steuergeldern, bestritten.
Der Generationenvertrag funktioniert nur dann, wenn möglichst viele Beitragszahler/Jüngere relativ wenigen Rentenbeziehern/Älteren gegenüberstehen. Die Altersverteilung in der Gesellschaft sieht in diesem Fall einer Pyramide ähnlich. In Deutschland werden aber schon seit Jahren immer weniger Kinder geboren. Zugleich werden die Menschen immer älter.
Dieser demografische Wandel ist ein Grund dafür, dass das Umlageverfahren zur Finanzierung einer zufrieden stellenden Rente nicht mehr ausreicht. Weitere Faktoren, zum Beispiel die bis vor wenigen Jahren hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland, die Frühverrentung und die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung, verschärfen die Lage zusätzlich. Auch die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt belasten die Sozialsysteme. 45 Berufsjahre erreichen heute nur wenige. Die meisten jüngeren Arbeitnehmer werden – zum Beispiel durch eine längere Ausbildung, Zeiten von Aushilfstätigkeiten, Teilzeitarbeit, Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit – eine weitaus geringere Lebensarbeitszeit erreichen und noch weniger Rente bekommen. Wie viele Menschen im Erwerbsalter den Rentnern gegenüberstehen, zeigt das Schaubild „Generationenvertrag im Wandel“ (siehe unter Schaubilder im Bereich „Lehrer“).
Generationenvertrag im Wandel
Die gesetzliche Rentenversicherung hatte sich Anfang der 1980er-Jahre das Ziel gesetzt, einem Rentner nach 45 Arbeitsjahren 70 Prozent des Nettoeinkommens zu zahlen. Damit sollte ein „altersgemäßer Lebensstandard“ ermöglicht werden. Vor allem durch den „demografischen Wandel“ wird die Finanzierung der gesetzlichen Rente jedoch zum Problem: Immer weniger Jüngere müssen die laufenden Renten der Älteren zahlen. Wenn die Beiträge nicht immer weiter steigen sollen, muss das Rentenniveau weiter sinken. Das weiter sinkende Sicherungsniveau erfordert verstärkte betriebliche und private Altersvorsorge, damit sich der Lebensstandard im Alter nicht allzu sehr verschlechtert („Versorgungslücke“). Mit den Rentenreformen der vergangenen Jahre wurden bereits tief greifende Einschnitte in die gesetzliche Rentenversicherung auf den Weg gebracht.

