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Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Renten bei Erwerbsminderung und im Alter, kümmert sich um die Gesundheit der Berufstätigen (Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen) oder zahlt nach dem Tod des Beitragszahlers Rente an dessen Hinterbliebene.
Rehabilitation vor Rente
Rehabilitation geht vor Rente ist ein wichtiges Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Leistungsspektrum umfasst daher auch Rehabilitationsmaßnahmen wie stationäre Reha-Maßnahmen in Spezialkliniken, ambulante Reha sowie berufliche Reha-Maßnahmen wie beispielsweise die Umschulung auf einen anderen Beruf. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen.
Rente wegen Erwerbsminderung
Viele Menschen scheiden schon vor Erreichen des Rentenalters aus dem Berufsleben aus und erhalten Frührente, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Dabei sind viele der Arbeitnehmer noch nicht eingerechnet, die wegen eines Unfalls am Arbeitsplatz ausscheiden, ohne deshalb auch die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt zu haben. Denn die bekommen ihre Rente zunächst einmal von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Seit der Rentenreform 2001 gibt es für die nach dem 1. Januar 1961 Geborenen die bisherige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Neu geschaffen wurde eine Erwerbsminderungsrente mit insgesamt reduzierten Leistungen. In voller Höhe erhält diese aber nur, wer als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Betroffenen müssen jetzt eine nahezu unbegrenzte Verweisung auf andere Tätigkeiten hinnehmen, ohne Rücksicht auf ihren bisherigen Beruf.
Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält derjenige, der noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann. Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. Ausnahmen gibt es bei Arbeitsunfällen, die dann durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind. Privater Schutz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher sehr wichtig.
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Renten für Hinterbliebene
Witwen- und Waisenrenten sollen verhindern, dass die Familie nach dem Tod eines Berufstätigen ohne Verdienst dasteht. Halbwaisen bekommen von der Rentenversicherung eine Halbwaisenrente, bis sie 18 Jahre alt sind. Wenn sie danach noch studieren oder eine andere Ausbildung absolvieren, zahlt die Rentenversicherung die Rente bis zum 27. Geburtstag. Das Gleiche gilt für Vollwaisen, die eine doppelt so hohe Rente bekommen wie die Halbwaisen.
Die Faktoren, welche die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung beeinflussen, werden auf der nächsten Seite näher erklärt.




