Umlage oder Kapitaldeckung? Diese Begriffe bestimmen die Rentendiskussion. Seit 2002 wird erstmals auch die Ergänzung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung durch die kapitalgedeckte private und betriebliche Zusatzvorsorge staatlich gefördert.
Umlageverfahren
Fast unser gesamtes gesetzliches Sozialsystem finanziert sich nach dem Umlageverfahren. Einfach gesagt funktioniert das so: Die gesetzlichen Kassen verlangen von ihren Mitgliedern so viel Beiträge, wie sie für die laufende Versorgung ihrer Versicherten brauchen. Dementsprechend ist auch jeweils der benötigte Beitragssatz festzusetzen.
Allerdings sinkt die Zahl der Beitragszahler seit einigen Jahren. Doch zur gleichen Zeit führt die lange Lebenserwartung der älteren Generation zu immer höheren Ausgaben, die auf immer weniger Beitragszahler abgewälzt werden müssen. Auf Dauer kann diese Entwicklung das Umlagesystem zum Einsturz bringen. Aus diesem Dilemma gibt es nur wenige Auswege:
Beitragserhöhung für die junge Generation oder eine Rentenkürzung für die ältere Generation oder von beidem etwas. Aber noch wird der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung durch besondere Abgaben niedrig gehalten. Zusätzliche Bundeszuschüsse (seit 1998 aus einem Prozentpunkt der Mehrwertsteuer, seit 1999 zusätzlich aus Mitteln der Ökosteuer) fließen zur Abgeltung so genannter versicherungsfremder Leistungen (zum Beipsiel für beitragslose Ersatz- oder Anrechnungszeiten sowie für Folgekosten der staatlichen Vereinigung) in die Kassen der Rentenversicherer.
mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung
Kapitaldeckungsverfahren
Während die gesetzliche Rente auf dem Umlageverfahren beruht, basieren die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung (wie alle Angebote für die staatlich geförderte Riester-Rente) auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Für den Versicherten wird Kapital auf einem persönlichen Beitragskonto angesammelt. Zusätzlich ist er durch die Gemeinschaft der Versicherten geschützt. Deshalb kann eine Rente in vereinbarter Höhe lebenslang garantiert werden. Tatsächlich leisten die Unternehmen in der Regel sogar höhere Renten als vorher vertraglich vereinbart – je nach Ertragssituation der Versicherer.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung geben die privaten Lebensversicherer die eingehenden Beiträge nicht gleich wieder für die Zahlung von Versicherungsleistungen aus. Sie sparen diese Gelder abzüglich der Kosten für Risikotragung und Verwaltung über die gesamte Vertragsdauer für den Versicherungsfall auf. Das heißt, dass sich im Laufe von vielen Jahren eine ansehnliche Geldsumme aus Sparbeiträgen, Zinsen und Zinseszinsen sowie den erwirtschafteten Überschüssen als Kapital ansammeln kann. Hieraus werden dann die Versicherungsleistungen entweder in einer einzigen Summe oder als monatliche Rente gezahlt.

