Die Alterssicherung in Deutschland stützt sich auf drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge. Dieses System wird traditionell Drei-Säulen-Modell genannt.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie zahlt Renten bei Erwerbsminderung und im Alter, kümmert sich um die Gesundheit der Berufstätigen durch die Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen oder zahlt nach dem Tod des Beitragszahlers Renten an dessen Hinterbliebene. Jeder, der Lohn oder Gehalt bekommt, muss einen bestimmten Betrag seines Einkommens in die Rentenversicherung einzahlen – bis zu einer bestimmten Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Beitrag. Von dem Geld werden die Renten für die heutige Generation der Ruheständler bezahlt. Doch die Beiträge der arbeitenden Generation reichen allein nicht mehr aus, um die Ausgaben der Rentenversicherung zu finanzieren. Rund ein Viertel aller Ausgaben wird bereits durch einen Bundeszuschuss, also aus Steuergeldern, finanziert. Weil die gesetzliche Rente an ihre Grenzen stoßen wird, werden die betriebliche und private Altersvorsorge immer wichtiger. Der Staat fördert sie über Zuschüsse und das Steuerrecht.
Während das „Drei-Säulen-Modell“ eher den organisatorischen Rahmen der Altersvorsorge beschreibt, also die verschiedenen Trägerformen wie gesetzliche Rentenversicherungsträger, die betrieblichen Vorsorgesysteme und schließlich die privaten Versicherungsträger, unterscheidet das „Drei-Schichten-Modell“ dagegen nach den verschiedenen Formen der Altersvorsorge. Die im Jahr 2005 eingeführte neue Basis-Rente wird neben der gesetzlichen Rente als Form einer Basisversorgung der Bevölkerung im Alter in die erste Schicht einbezogen, obwohl sie organisatorisch von der Privatversicherung angeboten wird. In der zweiten Schicht hat man hier die betrieblichen Vorsorgeleistungen und die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente) zusammengefasst. Die dritte Schicht umfasst dann die übrigen nicht geförderten privaten Vorsorgeleistungen.
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