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Drei Säulen und drei Schichten
Die Alterssicherung in Deutschland stützt sich auf drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge. Dieses System wurde traditionell Drei-Säulen-Modell genannt.
Während das „Drei-Säulen-Modell“ eher den organisatorischen Rahmen der Altersvorsorge, also die verschiedenen Trägerformen wie gesetzliche Rentenversicherungsträger, die betrieblichen Vorsorge-Einrichtungen und schließlich die privaten Versicherungsunternehmen, beschreibt, unterscheidet das „Drei-Schichten-Modell“ nach der steuerrechtlichen Behandlung der verschiedenen Formen der Altersvorsorge. Die im Jahr 2005 eingeführte neue Basis-Rente wird neben der gesetzlichen Rente in die erste Schicht einbezogen. In der zweiten Schicht hat man die betrieblichen Vorsorgeleistungen und die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente) zusammengefasst. Die dritte Schicht umfasst die übrigen nicht staatlich geförderten privaten Vorsorgemöglichkeiten.
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Die Finanzierung der Altersvorsorge
Umlage oder Kapitaldeckung? Diese Begriffe bestimmen die Rentendiskussion. Seit 2002 wird erstmals auch die Ergänzung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung durch die kapitalgedeckte private und betriebliche Zusatzvorsorge staatlich gefördert.
Umlageverfahren
Fast unser gesamtes gesetzliches Sozialsystem finanziert sich nach dem Umlageverfahren. Einfach ausgedrückt funktioniert dies wie folgt: Die gesetzlichen Kassen verlangen von ihren Mitgliedern so viel Beiträge, wie sie für die laufende Versorgung ihrer Versicherten brauchen. Dementsprechend ist auch jeweils der benötigte Beitragssatz festzusetzen.
Die Zahl der Beitragszahler sinkt jedoch seit einigen Jahren. Zur gleichen Zeit führt die steigende Lebenserwartung der älteren Generation zu immer höheren Ausgaben, die auf immer weniger Beitragszahler abgewälzt werden müssen. Auf Dauer kann diese Entwicklung das Umlagesystem zum Einsturz bringen. Aus diesem Dilemma gibt es nur wenige Auswege:
- Eine Beitragserhöhung für die junge Generation E
- Eine Rentenkürzung für die ältere Generation.
- Von beidem etwas.
Noch wird der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung durch besondere Abgaben niedrig gehalten. Zusätzliche Bundeszuschüsse (seit 1998 aus einem Prozentpunkt der Mehrwertsteuer, seit 1999 zusätzlich aus Mitteln der Ökosteuer) fließen zur Abgeltung so genannter versicherungsfremder Leistungen (zum Beispiel für beitragslose Ersatz- oder Anrechnungszeiten sowie für Folgekosten der staatlichen Vereinigung) in die Kassen der Rentenversicherer.
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Kapitaldeckungsverfahren
Während die gesetzliche Rente auf dem Umlageverfahren beruht, basieren die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung (wie alle Angebote für die staatlich geförderte Riester-Rente) auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Für den Versicherten wird Kapital auf einem persönlichen Beitragskonto angesammelt. Zusätzlich ist er durch die Gemeinschaft der Versicherten geschützt. Deshalb kann eine Rente in vereinbarter Höhe lebenslang garantiert werden. Tatsächlich leisten die Unternehmen in der Regel sogar höhere Renten als vorher vertraglich vereinbart – je nach Ertragssituation der Versicherer.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung geben die privaten Lebensversicherer die eingehenden Beiträge nicht gleich wieder für die Zahlung von Versicherungsleistungen aus. Sie legen diese Gelder abzüglich der Kosten für Risikotragung und Verwaltung über die gesamte Vertragsdauer für den Versicherungsfall an. Das heißt, dass sich im Laufe von vielen Jahren eine Geldsumme aus Sparbeiträgen, Zinsen und Zinseszinsen sowie den erwirtschafteten Überschüssen als Kapital ansammeln kann. Hieraus werden dann die Versicherungsleistungen entweder in einer einzigen Summe oder als monatliche Rente gezahlt.




