Vier der fünf Zweige der Sozialversicherung wurden und werden immer wieder tiefgreifend reformiert.
Reformen der Rentenversicherung
Mit der Rentenreform 2001 wurde das Rentensystem neu ausgerichtet: Zum einen wurde der jährliche Rentenanstieg deutlich verringert (Absenkung des Rentenniveaus), zum anderen wurde eine staatliche Förderung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung über die betriebliche und private Altersvorsorge eingeführt: die so genannte Riester-Rente (benannt nach dem damaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester). Die Rentenreformen 2004/2005 brachten mit dem Alterseinkünftegesetz und dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz weitere Einschnitte für die Versicherten und Änderungen bei der Rentenbesteuerung. Mit der Basis-Rente wurde eine weitere Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eingeführt. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wurde auf 19,9 Prozent angehoben. Mit der Rentenreform 2007 sind weitere bis weit in die Zukunft wirkende Maßnahmen getroffen worden: Das Renteneintrittsalter wird ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
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Reformen der Pflegeversicherung
Seit 2004 müssen Rentnerinnen und Rentner einen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit 1,95 Prozent ihrer Rente zahlen. Für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr wurde ab 2005 ein Zusatzbeitrag eingeführt. Damit kam der Gesetzgeber einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach, nach der Eltern niedrigere Beiträge zur Pflegeversicherung zu leisten haben als Kinderlose.
Reformen der Arbeitslosenversicherung
In der Arbeitslosenversicherung wurden im Jahr 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Arbeitslose zum so genannten Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Für Menschen, die früher Sozialhilfe bezogen haben, bedeutet das Arbeitslosengeld II eine Verbesserung, für ehemalige Empfänger von Arbeitslosenhilfe bedeutet es hingegen eine Verschlechterung. Zum 1. Februar 2006 wurde außerdem die Höchstdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gekürzt, später aber für ältere Arbeitslose wieder verlängert.
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Reformen der Krankenversicherung
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003 ist in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Beginn des Jahrs 2004 eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal für Arztbesuche eingeführt worden. Arzneimittelfestbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen helfen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zum Beispiel keinen Zuschuss mehr für Brillen. Ausnahmen gibt es nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigte Menschen. Doch damit nicht genug. Eine weitere Reform ist inzwischen verabschiedet worden: die Gesundheitsreform 2007. Sie bereitet den Weg zu einer neuen Gesundheitsversicherung. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht für alle Bürger die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Damit wird ein umfassender Gesundheitsschutz für alle gewährleistet.

