Rente
Krisenstimmung
Was bringt die Zukunft?Unser Sozialstaat funktioniert, wenn ...
... die Jungen für die Alten zahlen.
... die Gesunden für die Kranken zahlen.
... die Berufstätigen für die Arbeitslosen zahlen.
Aber was passiert, wenn ...?
... es immer mehr Rentner gibt und immer weniger Beitragszahler geboren werden?
... wir immer länger leben und es immer mehr kranke und pflegebedürftige Menschen gibt?
... es nicht genügend Arbeitsplätze gibt und viele Menschen ohne Job dastehen?
Die Sozialversicherung ist in der Krise – ein einfacher Ausweg ist nicht in Sicht. Nur mit Reformen kann der Sozialstaat weiterhin funktionsfähig bleiben. Höhere Beiträge der Versicherten oder Einschnitte in die Leistungen der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind die Folge. So zahlt zum Beispiel seit 2004 jeder gesetzlich Krankenversicherte beim ersten Arztbesuch im Quartal zehn Euro Praxisgebühr.
Auch in der Rentenversicherung verändert sich einiges: Das Renteneintrittsalter wird ab dem Jahr 2012 schrittweise von derzeit 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer vorzeitig in Rente geht, muss Rentenkürzungen hinnehmen. Außerdem ist die jährliche Erhöhung der laufenden Renten in den Jahren 2004 bis 2006 komplett ausgefallen. Im Jahr 2007 gibt es eine geringfügige Erhöhung um 0,54 Prozent.
Für die heutigen Ruheständler, die ein Leben lang für ihre Rente gearbeitet haben, ist das ziemlich hart. Mit der Erhöhung des Rentenbeitragssatzes von 19,5 auf 19,9 Prozent in 2007 wurden aber auch die Erwerbstätigen belastet. Trotzdem können sich die künftigen Rentnergenerationen nicht mehr darauf verlassen, dass die gesetzliche Rente ausreicht. Wenn sie im Alter gut versorgt sein wollen, müssen sie privat vorsorgen. Typische Rentenirrtümer
Was ich in die Rentenkasse einzahle, bekomme ich später auch wieder raus.
Dein Geld ist leider schon ausgegeben. Deine Beiträge wurden gleich wieder an die Rentner ausgezahlt, weil die Renten auf dem Umlageverfahren basieren. Allerdings haben deine Beiträge natürlich trotzdem Einfluss auf die Höhe deines späteren Rentenanspruchs.
Rund zwei Drittel des früheren Nettolohns als Rente? Das reicht doch!
Diese zwei Drittel wird später kaum noch jemand bekommen. Die Statistiker gehen von einem Durchschnittsverdiener aus, der 45 Jahre lang Vollzeit gearbeitet hat. Diesen „Standard-Rentner“ gibt es aber nur noch selten, denn die Ausbildungszeiten sind länger geworden, und immer mehr Menschen arbeiten in Teilzeit oder müssen Zeiten von Arbeitslosigkeit überbrücken. Außerdem ist die Versorgungslücke bei denjenigen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (5.200 Euro im Westen bzw. 4.400 Euro im Osten) liegen sowieso wesentlich größer (vgl. dazu das Kapitel Im Alter abgesichert).
Rente kürzen – Sparen fördernDie Reformen und Gesetze zur Rettung des Rentensystems haben im Prinzip alle das Gleiche zur Folge: Die gesetzliche Rente wird gekürzt, und die Versorgungslücke im Alter vergrößert sich weiter. Um diese Lücke zumindest teilweise auszugleichen, unterstützt der Staat die Menschen beim Vorsorgesparen:
Riester-Rente
Bereits in den Jahren 2000 und 2001 gab es eine Rentenreform, die den Anstieg der Renten bremste und die sogenannte Riester-Rente einführte (benannt nach dem damaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester). Damit fördert der Staat bestimmte Formen der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge durch Zuschüsse oder Steuererleichterungen: Wer als Arbeitnehmer ab 2004 zwei Prozent, ab 2006 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent seines Einkommens für die zusätzliche Altersvorsorge aufwendet, bekommt den maximalen Fördersatz.
Rentenniveau sinkt
Seit dem Jahr 2005 wird ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenberechnung einbezogen: Er setzt die Zahl der Rentner ins Verhältnis zur Anzahl der erwerbstätigen Beitragszahler. Verändert sich das Verhältnis zu Lasten der Einzahler, wird der Anstieg der Renten gedämpft. Geplant ist außerdem ein „Nachholfaktor“: Dadurch werden jetzt notwendige, aber rechtlich nicht mögliche Rentenkürzungen mit künftigen Rentensteigerungen verrechnet, was künftig zu weiteren Nullrunden für Rentner führen kann.
Das Alterseinkünftegesetz
Im Jahr 2005 wurden mit dem Alterseinkünftegesetz neue Steuerregelungen eingeführt. Seitdem wird zum einen die gesetzliche Rente schrittweise stärker besteuert, zum anderen gibt es neben der Riester-Förderung neue Möglichkeiten, mit privater Vorsorge Steuern zu sparen. Die Vorsorgeprodukte werden in drei Schichten geordnet (siehe Schaubild rechts). Die Schichten 1 und 2 werden vom Staat gefördert, die Schicht 3 muss jeder selbst finanzieren. Als Basisvorsorge gibt es nun auch eine private Basisrente mit besonderen Produktkriterien, die sich an jene der gesetzlichen Rente anlehnen (besonders geeignet für Selbstständige).
Die Beiträge sowohl zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zur privaten Basisrente werden schrittweise steigend von der Steuer befreit. Das heißt im Klartext: Je mehr man von seinem Einkommen „abzwackt“ und fürs Alter spart, desto weniger Steuern muss man an den Staat zahlen. Parallel dazu werden für jeden neuen Rentnerjahrgang die Rentenzahlungen stufenweise stärker mit Steuern belegt (bis zur Vollbesteuerung im Jahr 2040). Das bedeutet: Die Arbeitnehmer werden entlastet (damit sie mehr privat vorsorgen können), die Rentnereinkünfte jedoch zunehmend belastet (nachgelagerte Besteuerung).[< Zurück zum Überblick]
Zum Nachschlagen:
Betriebliche Altersversorgung
Demografischer Wandel
Drei-Säulen-Modell
Drei-Schichten-Modell
Generationenvertrag
Gesetzliche Rentenversicherung
Kapitaldeckungs-
verfahren
Private Altersvorsorge
Rentenniveau
Rentenreformen
Umlageverfahren
Versorgungslücke
Didaktische und methodische Hinweise für den Unterricht gibt es
> hier.
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