„basic“ im Unterricht
Soziale Sicherung und private Vorsorge in den Lehrplänen
| Bild: Geldscheine | Experten innerhalb und außerhalb der Schule sind sich einig: Das Thema ökonomische Bildung/finanzielle Allgemeinbildung gewinnt an Bedeutung. Dieser Bildungsauftrag wird in erster Linie den Schulen zugeschrieben. Die Lehrpläne und Richtlinien der Länder berücksichtigen dies bereits und sehen vor, dass sich die Schülerinnen und Schüler unter anderem mit den Grundzügen wirtschaftlichen Handelns, rechtlichen Fragen sowie mit den Themen Einkommen, Geld und Zahlungsverkehr auseinandersetzen.

Einen besonderen Lehrplanschwerpunkt bildet die Einführung in das System der sozialen Sicherung in Deutschland. Hier geht es darum, die allgemeinen Prinzipien, die konkrete Ausgestaltung und die aktuellen Probleme der „sozialen Marktwirtschaft“ und des „Sozialstaats“ zu erläutern und zu skizzieren, welche Auswirkungen diese auf den Einzelnen haben. Der Sekundarstufe I fällt dabei die Aufgabe zu, Grundlagen und Strukturen zu vermitteln sowie Bezüge zur Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und zu persönlichem Handeln aufzuzeigen. Eine Vertiefung und Diskussion verschiedener Modelle und Positionen erfolgt dann in der Sekundarstufe II.

Wie eine Unterrichtsreihe in der Sekundarstufe I aussehen kann, zeigen zwei besonders anschauliche Beispiele aus Hessen:

Lehrplan Politik & Wirtschaft: „Soziale Fragen in der Bundesrepublik Deutschland“
Bildungsgang Realschule, Klasse 9, Umfang: 12 Stunden


Begründung:

Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundzüge des Sozialstaates kennen. Sie erfahren, wie die fünf Pfeiler der Sozialversicherung auch unter geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen funktionieren. (...) Soziale Fragen wie Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit und neue Armut werden ebenso erörtert wie die Möglichkeiten und Aufgaben staatlicher Sozialpolitik.

Verbindliche Unterrichtsinhalte:
  • Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz (...)

  • Solidargemeinschaft als Funktionsprinzip der Sozialversicherung – Die fünf Pfeiler der Sozialversicherung: Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung (...)

  • Die Zukunft des Generationenvertrags: die Alterspyramide, Einbürgerung und Einwanderung

  • Gesellschaftlicher Wandel und neue Wege der Sozialpolitik – gesetzliche und private Alterssicherungssysteme


Lehrplan Politik & Wirtschaft: „Sozialstaatlichkeit“
Gymnasialer Bildungsgang, Klasse 9, Umfang: 14 Stunden

Begründung:

Der Sozialstaat als gleichzeitig gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Kategorie verlangt die Verknüpfung von Orientierungswissen aus verschiedenen Inhaltsbereichen. (...) Statt einer umfassenden Behandlung der Systeme sozialer Sicherung sollte an exemplarischen, der Schülermotivation zugänglichen Fällen die Spannung zwischen staatlicher Sicherung und individueller Verantwortung thematisiert werden. Die unterschiedlichen Positionen (...) veranschaulichen den Schülern, dass die politische Diskussion um soziale Existenzsicherung, Finanzierbarkeit und individuelle Vorsorge und damit um die Konkretisierung des Verfassungsgebotes immer wieder neu geführt wird und sie sich hier einen eigenen, sachlich begründeten Standpunkt erarbeiten müssen, um die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung verantwortlich mitgestalten zu können (...).

Verbindliche Unterrichtsinhalte:

Sozialstaatlichkeit
Verfassungsgebot, soziale Sicherung, Möglichkeiten und Grenzen von sozialen Sicherungssystemen, Generationenvertrag, Solidargemeinschaft und individuelle Verantwortung, freie und soziale Marktwirtschaft

Das Thema soziale Sicherung ist an der Schnittstelle zwischen den Fächern Wirtschaft, Sozial- und Gemeinschaftskunde sowie teilweise auch im Bereich Arbeitslehre und berufswahlvorbereitender Unterricht angesiedelt, mit unterschiedlicher Ausgestaltung in den einzelnen Bundesländern.

Im Zuge der Umstellung vom neunjährigen auf das achtjährige Gymnasium in vielen Ländern zeichnet sich eine geringfügige Vorverlagerung des bisherigen Schwerpunkts in den 9. und 10. Klassen ab – zu sehen unter anderem am Beispiel Hessen, wo vorher im Fach „Politik & Wirtschaft“ in Klasse 9 „Sozialstaatlichkeit“ auf dem Lehrplan stand, nun jedoch bereits in Klasse 8 das Thema „Grundwerte der Verfassung: Sozialstaat“ mit den Einzelthemen „Verfassungsgebot, Soziale Sicherung, Generationenvertrag, Solidargemeinschaft und individuelle Verantwortung“ behandelt wird.

Weitere Beispiele aus Lehrplänen
Stand: 2007, vorbehaltlich Lehrplanreformen

  • Baden-Württemberg: Gymnasium, Fach Gemeinschaftskunde, 10. Klasse: „Auftrag und Probleme des Sozialstaates“; Realschule, Fächerverbund Erdkunde – Wirtschaftskunde – Gemeinschaftskunde, 8. Klasse: „Teilnehmer im Marktgeschehen“; 10. Klasse: „Wirtschaftliche Handelungsfelder“; Haupt-/Werkrealschule, Fächerverbund Wirtschaft – Arbeit – Gesundheit, 9. Klasse: „Arbeit – Produktion – Technik“; Fächerverbund Welt – Zeit – Gesellschaft, 9./10. Klasse: „Bedürfnisse und Nutzungskonflikte“

  • Bayern: Gymnasium, Fach Wirtschafts- und Rechtslehre, 10. Klasse: „Soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung“; Realschule R4, Fach Wirtschafts- und Rechtslehre, 9. Klasse: „Der Markt für Güter und Geld“, 10. Klasse: „Pflichtabgaben aus dem Einkommen“; Fach Sozialwesen, 9. Klasse: „Einrichtungen, Regelungen und Maßnahmen der Eigeninitiative in unserem Sozialstaat“; Realschule R6, Fach Wirtschaft & Recht, 9. Klasse: „Erwerbseinkommen“, 10. Klasse: „Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftspolitik“; Hauptschule, Fach Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde, 8. Klasse: „Deutschland – ein Sozialstaat“

  • Hamburg: Gymnasium, Rahmenplan Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, 9./10. Klasse: „Soziale Fragen und Sozialstaat“; Hauptschule und Realschule, Rahmenplan Geschichte/Politik, 9./10. Klasse: „Sozialstaat“; Integrierte Gesamtschule, Rahmenplan Gesellschaft, 7./8. Klasse: „Marktwirtschaft“; 9./10. Klasse: „Soziale Fragen und Sozialstaat“

  • Mecklenburg-Vorpommern: Gymnasium, Rahmenplan Arbeit-Wirtschaft-Technik, 9. Klasse: „Die Wirtschaftsordnung als permanente ordnungspolitische Gestaltungsaufgabe“

  • Rheinland-Pfalz: Realschule, Wahlpflichtfach Wirtschafts- und Sozialkunde, 10. Klasse: „Ist das soziale Netz noch finanzierbar?“; Hauptschule, Fach Arbeitslehre: „Leben und Wirtschaften in Haushalt, Betrieb und Staat“

  • Saarland: Gymnasium, Fach Politik, 10. Klasse: „Wirtschaftsordnung in Deutschland – Soziale Marktwirtschaft: soziale Teilhabe und soziale Sicherung“; Erweiterte Realschule, Bildungsgang Hauptschulabschluss, Fach Sozialkunde, 9. Klasse: „Der Weg in den Beruf“

  • Sachsen-Anhalt: Gymnasium, Rahmenrichtlinien Wahlpflichtfach Wirtschaftslehre, 10. Klasse: „Das System der sozialen Sicherung“; Sekundarschule, Rahmenrichtlinien Fach Wirtschaft-Technik, 9./10. Klasse: „Das System der sozialen Sicherung“

  • Schleswig-Holstein: Gesamtschule, Fach Wirtschaftslehre, 7./8. Klasse: „Der Sozialstaat“


Eine Besonderheit stellt Brandenburg dar, dessen Rahmenplan Wirtschaft-Arbeit-Technik den Gesichtspunkt „finanzielle Allgemeinbildung“ betont: Hier ist für die 9./10. Klasse das Thema „Sparen, Vorsorgen, Versichern“ vorgesehen. Dabei wird genauer auf den Umgang mit Versicherungen eingegangen: „Solidar- und Äquivalenzprinzip“, „Prämien, Laufzeiten, Versicherungsfall mit Versicherungsschutz/-ausschluss“ sowie „Pflichten des Versicherten“ lauten die entsprechenden Stichwörter im Lehrplan.

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| Bild: Titelbild basic |
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