Neue Materialien
01.07.1901
Der Kaiser kontrolliert die Versicherungen

Kaiser Wilhelm II.
(1859 - 1941)
© Bildarchiv Preußischer
Kulturbesitz, Berlin
Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung wird durch Reichsgesetz gegründet. Damals wollte Kaiser Wilhelm II. „die Gefahr der Schädigung des Volkswohls, die von einem Missbrauch des Versicherungswesens droht“, in den Griff bekommen. Gleichzeitig bekam auch die betriebliche Altersversorgung einen gesetzlichen Rahmen. Die Pensionskassen wurden als „Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit“ betrachtet und auch der staatlichen Aufsicht unterworfen.
Nach mehreren Namensänderungen heißt das Aufsichtsamt seit dem 1. Mai 2002 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).





